Lions Entenrennen

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

TEILNAHMEBEDINGUNGEN für das Lions-Entenrennen 2025 in Landau (Pfalz)

1. Veranstalter

Das Entenrennen wird veranstaltet vom Förderverein des Lions Club Herxheim/Landau e.V., mit Sitz in 76863 Herxheim.

2. Veranstaltungstermin und -ort

Das Entenrennen findet am Samstag, den 07. Juni 2025, auf der Queich in Landau in der Pfalz statt.

Startpunkt: Höhe Waffenstraße | Zieleinlauf: Höhe Bachgasse / Königstraße

Startzeit: 16:30 Uhr

3. Zweck der Veranstaltung

Das Entenrennen dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken. Der Reinerlös wird für soziale und karitative Projekte in der Region verwendet.

4. Losverkauf und Teilnahme

Der Erwerb eines Rennloses erfolgt gegen eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Los. Der Losverkauf erfolgt vom 03. Mai 2025 bis einschließlich 07. Juni 2025, 16:00 Uhr, an den auf www.lions-entenrennen.de bekanntgegebenen Vorverkaufsstellen sowie am Veranstaltungstag vor Ort – solange der Vorrat reicht. Die Anzahl der Lose ist auf 5.000 Stück limitiert. Jedes Los ist einer fortlaufend nummerierten Rennente zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt per Zufallsprinzip durch den Veranstalter.

5. Durchführung des Rennens

Die Enten werden ausschließlich durch autorisierte Helfer des Veranstalters zu Wasser gelassen. Alle Enten starten gleichzeitig und haben die gleichen Gewinnchancen. Natürliche Hindernisse, Strömungsverhältnisse oder Verzögerungen auf der Strecke sind Bestandteil des Wettbewerbs. Enten, die auf der Strecke hängen bleiben oder diese verlassen, scheiden aus.

6. Gewinnerermittlung und Preise

Am Zieleinlauf (Höhe Königstraße) werden die Enten nacheinander mit einem sogenannten Trichter (Sieb oder Netzvorrichtung) aus dem Wasser entnommen. Die Reihenfolge der Entnahme entspricht der Platzierung im Rennen – unabhängig von der Ausrichtung der Ente im Wasser (vorwärts, rückwärts, kopfüber etc.). Die auf den Enten vermerkten Nummern werden unmittelbar nach dem Zieleinlauf dokumentiert. Die den jeweiligen Enten zugeordneten Losnummern gelten als Gewinnernummern. Die drei Hauptpreise (1.– 3. Platz) werden direkt im Anschluss an das Rennen vor Ort ausgegeben (sofern die Gewinner anwesend sind) oder können innerhalb von 4 Wochen nach Terminvereinbarung beim Lions Club Herxheim-Landau abgeholt werden. Alle weiteren Preise können ab dem 09. Juni 2025 innerhalb von 4 Wochen bei der jeweils angegebenen Sponsoringstelle unter Vorlage des Original-Gewinnloses abgeholt werden. Eine Übersicht aller Gewinnernummern sowie die zugehörigen Abholstellen wird bis spätestens 08. Juni 2025 auf der Website www.lions-entenrennen.de veröffentlicht.

7. Gültigkeit und Einlösung

Preise werden nur gegen Vorlage des Original-Gewinnloses ausgegeben. Nach Ablauf der Abholfrist von 4 Wochen verfallen nicht abgeholte Gewinne ersatzlos. Eine Barauszahlung oder Übertragung der Gewinne ist ausgeschlossen. Änderungen oder Umtausch der Preise sind nicht möglich.

8. Eigentum und Haftung

Alle Rennenten verbleiben im Eigentum des Veranstalters. Für Sachschäden im Rahmen der Veranstaltung haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Höhere Gewalt / Absage / Alternativziehung

Das Rennen findet auch bei schlechter Witterung statt. Sollte eine Durchführung des Rennens aufgrund höherer Gewalt (z. B. zu niedriger Wasserstand, Unwetter etc.) nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter vor, das Rennen innerhalb von 6 Monaten nachzuholen. Sollte auch eine Nachholung nicht möglich oder zumutbar sein, werden die Gewinner per Losziehung im Zufallsverfahren unter unabhängiger Aufsicht ermittelt.

10. Datenschutz

Es werden keine personenbezogenen Daten der Teilnehmer veröffentlicht. Die Erfassung der Losnummern erfolgt ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung und zur Abwicklung der Preisvergabe.

11. Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit dem Kauf eines Loses akzeptieren Sie die vorliegenden Teilnahmebedingungen.

12. Teilnahmeberechtigung

Das Mindestalter zur Teilnahme beträgt 18 Jahre. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die ein gültiges Startlos erwerben. Mit dem Erwerb erhalten die Teilnehmer ein nummeriertes Startlos. Dieses Startlos ist sorgfältig aufzubewahren und im Falle eines Gewinns am Tag des Rennens vorzulegen. Mit Erwerb / Entgegennahme des Rennloses werden die Teilnahmebedingungen verbindlich anerkannt.